Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Schleswig-Holsteinisches Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (im Folgenden »Landestheater«) und den Einzelkund*innen, Wiederverkäufer*innen, Firmen- und Gruppenkund*innen (im Folgenden einheitlich »Besucher«). Für Rechtsgeschäfte zwischen Landestheater und Besucher gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden »AGB«) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Landestheater nicht an, es sein denn, es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

2. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnent*innen gelten ergänzend die Abonnementbedingungen (siehe Punkt VII.).

3. Wiederverkäufer*innen verpflichten sich, die nachfolgenden AGB jedem Abnehmer/jeder Abnehmerin beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

 

II. Eintrittspreise und Ermäßigungen

1. Die Vorstellungen werden verschiedenen Preisklassen zugeordnet. Die angebotenen Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Monatsspielplan, dem Internet und/oder per Aushang an den Theaterkassen ersichtlich.

2. Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch das Landestheater gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf zu erfragen. Das Landestheater behält sich vor, auf bestimmte Vorstellungen keine Ermäßigungen zu gewähren.

3. Das Landestheater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls wird der Einlass nicht gewährt.

4. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

5. Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr berücksichtigt werden.

6. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

 

III. Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

1. Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Landestheater und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Besuchers (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Landestheater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an den Theaterkassen, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Besucher als Bestätigung eine Kunden- bzw. Auftragsnummer, die ihm fernmündlich oder schriftlich (bei Internetverkauf per Email) mitgeteilt wird.

2. Der Besucher erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Besucher Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Landestheaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Landestheater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung kann das Landestheater den Mehrerlös verlangen. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf bedarf einer gesonderten Genehmigung des Landestheaters.

3. Wünscht der Besucher eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Landestheater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr, die die Versandkosten beinhaltet. Die Eintrittskarten werden dem Besucher nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr zugeschickt. Der Besucher hat die erhaltenen Eintrittskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen; Reklamationen sind dem Landestheater unverzüglich in Textform mitzuteilen.

4. Bezahlte Eintrittskarten können auf Wunsch des Besuchers an der Abendkasse hinterlegt werden. Bei Nicht-Abholung der Karten besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

5. Sofern dem Besucher eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn sie innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist vom Besucher nicht wahrgenommen wird. Die Reservierungsfrist beträgt im Regelfall 10 Tage.

6. Die Eintrittskarte verliert nach Ende der Vorstellung und bei Verlassen der Räumlichkeiten des Landestheaters ihre Gültigkeit.

7. Bei Teilnahme am Ticketdirect-Verfahren (Onlineticket) werden die gekauften Karten elektronisch an den Käufer/die Käuferin übermittelt. Sie können entweder als Papierausdruck (Print@home-Verfahren) oder auf dem Smartphone vorgezeigt werden. Die Ticketdirect-Karten dürfen weder in digitaler noch in gedruckter Form vervielfältigt oder verändert werden. Beim Print@home-Verfahren ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 auszudrucken. Falls von einer Ticketdirect-Karte Kopien vorgelegt werden, erhält nur der Besitzer/die Besitzerin, der/die als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Weiterhin behält sich das Landestheater das Recht vor, von dem Kartenkäufer/der Kartenkäuferin, dessen/deren Ticket aufgrund seines/ihres Verschuldens unberechtigt vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Ticketdirect-Karten zu verlangen. Das Landestheater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch der Ticketdirect-Karte.

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Ticketdirect für jede Vorstellung besteht nicht.

8. Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Landestheaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Es findet grundsätzlich nur der Verkauf der unmittelbar beginnenden Veranstaltungen statt. (Kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse, da der Verkauf der Abendveranstaltungen absoluten Vorrang hat.)

 

IV. Gutscheine und besondere Angebote

1. Anstelle von Eintrittskarten können Gutscheine erworben werden. Gutscheine sind nicht an die Person des Erwerbenden gebunden. Die Gutscheine sind an den Theaterkassen oder den eigenen Vorverkaufsstellen in den Abstecherorten gegen Eintrittskarten einzulösen. Gutscheine verlieren drei Jahre nach dem Kaufdatum ihre Gültigkeit. Bei Verlust des Gutscheines kann kein Ersatz geleistet werden.

2. Das Landestheater behält sich weitere Angebote vor.

 

V. Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

1. Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Kunden- und Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, Überweisung oder EC-Karte erfolgen.

2. Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Landestheaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Besucher zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

3. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist in den freien Verkauf gegeben.

4. Bei Zahlungsverzug ist das Landestheater berechtigt, ab der ersten und für jede weitere Mahnung eine angemessene Gebühr zu erheben. Darüber hinaus kann das Landestheater Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank fordern, sofern nicht das Landestheater die Belastung mit einem höheren oder der Besucher die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

VI. Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

1. Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn das Landestheater aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen kurzfristig ändert.

2. Bei Vorstellungsänderung können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Eintrittskarten, die nicht an einer der Theaterkassen oder einer der eigenen Vorverkaufsstellen in den Abstecherorten erworben wurden, können nur bei der jeweiligen externen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Die Rücknahme der im Internet erworbenen Karten erfolgt ausschließlich über unseren Dienstleister. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Der Besucher erhält die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern dem Landestheater die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) vorliegen.

3. Bei Vorstellungsausfall bietet das Landestheater dem Besucher den Umtausch gegen eine gleichwertige Eintrittskarte für eine andere Vorstellung seiner Wahl an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Landestheater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen; anderenfalls verfällt der Anspruch. Eintrittskarten, die nicht an einer der Theaterkassen oder einer der eigenen Vorverkaufsstellen in den Abstecherorten erworben wurden, können nur bei der jeweiligen externen Vorverkaufsstelle zurückgegeben werden. Die Rücknahme der im Internet erworbenen Karten erfolgt ausschließlich über unseren Dienstleister. Weitergehende Ansprüche des Besuchers (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Landestrauer, Stromausfall, Naturkatastrophe u. ä.) wird kein Ersatz gewährt.

4. Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn weniger als die Hälfte der Vorstellung gespielt wurde. Der Wunsch auf Erstattungsanspruch muss dem Landestheater unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Werktagen nach der abgebrochenen Vorstellung vorliegen.

5. Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten, Gutscheinen, Tauschgutscheinen oder Wahlabonnementschecks ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig umgetauschte Abonnementvorstellungen.

6. Bei verschiedenen Produktionen sind aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Es kann auch aufführungsbedingt dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht auf die Übertitelungsanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch für Sichtverlust besteht nicht.

7. Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer/der jeweiligen Wiederverkäuferin.

 

VII. Abonnementbedingungen

1. Erwerb eines Abonnements
Das Abonnement ist ein Abkommen für die ganze Spielzeit. Ein Rücktritt während der Spielzeit ist nicht möglich.

Der Verkauf der Abonnements beginnt ab der Einzeichnungsfrist, die in den Publikationen und der Website des Landestheaters veröffentlicht werden. Für Abonnements, die nach Ablauf dieser Frist erworben werden, besteht kein Anspruch auf einen „festen“ Sitzplatz.

Mit Erwerb des Abonnements erklärt sich der Abonnent/die Abonnentin mit den Abonnement-Bedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

2. Zahlung
Neue Abonnent*innen erhalten bei Einzeichnung ihre Rechnung, für bestehende Abonnements werden diese zu Beginn der Einzeichnungsfrist verschickt.

Das Abonnement kann in einer Summe oder in drei Raten bezahlt werden. Die 1. Rate ist bei Einzeichnung fällig, die 2. Rate am 1. November und die 3. Rate am 1. Februar.

Der Preis für das Wahl-Abonnement ist in einer Rate zu entrichten.

Die Einzahlung kann auch bargeldlos erfolgen.

Ausweis oder Eintrittskarten werden rechtzeitig vor Abonnementbeginn nach Eingang mindestens der ersten Rate zugestellt. Die Wahl-Abonnement-Gutscheine werden nach Zahlungseingang der gesamten Rechnungssumme zugestellt.

3. Festplatz-Abonnement
Abonnementausweis/Abonnement-Eintrittskarten
Der Abonnementausweis ist eine übertragbare Dauereintrittskarte für alle regulären Vorstellungen des gewählten Abonnements. Aufgrund spezieller Gegebenheiten werden für einzelne Abonnements stattdessen übertragbare Abonnement-Eintrittskarten ausgegeben.

Bei Verlust wird für die Ausstellung eines Duplikates eine Gebühr von 5,- Euro erhoben.

Umtausch
Ein Umtausch in eine andere Vorstellung ist jederzeit gegen eine Gebühr von 2,- Euro möglich. Der Umtausch in eine teurere Vorstellung ist bei zusätzlicher Zahlung des Aufpreises möglich, eine Erstattung bei Umtausch in eine günstigere Vorstellung erfolgt nicht.

Der Umtausch muss spätestens einen Tag vor der Vorstellung bis 12.00 Uhr unter Vorlage des Abo-Ausweises an der Theaterkasse oder den eigenen Vorverkaufsstellen in den Abstecherorten erfolgen. Ein Anspruch auf Tausch in bestimmte Vorstellungen sowie für bestimmte Plätze und Platzgruppen besteht nicht. Pro Eintrittskarte kann nur ein Umtauschschein eingelöst werden. Mit Ablauf der Spielzeit verlieren sämtliche Umtauschscheine ihre Gültigkeit.

Bei Verlust eines Umtauschscheines kann kein Duplikat ausgestellt werden.

4. Wahl-Abonnement
Das Abonnement enthält zwölf Wahl-Abonnement-Gutscheine. Diese sind für die auf den Gutscheinen eingedruckte Spielzeit gültig.

Ein Abonnement-Gutschein berechtigt zum Einlösen einer Eintrittskarte in einer beliebigen Vorstellung des Landestheaters innerhalb der genannten Spielzeit nach Verfügbarkeit. Er kann jeweils im Vorverkaufszeitraum vor dem Vorstellungstag eingelöst werden.

Ein Gutschein hat den Wert einer Eintrittskarte für Schauspielvorstellungen in der Platzkategorie III. Sollte der Wunsch bestehen, Karten für das Schauspiel an besonderen Aufführungstagen (beispielsweise Silvester), für Oper, Operette, Ballett und Sinfoniekonzerte oder für eine höherwertige Platzkategorie zu buchen, so ist dies jederzeit durch Zuzahlung möglich.

Eine Erstattung der Preisdifferenz zur IV. Preisgruppe sowie bei Besuch von Studio-, Kammerspiel-, Märchen- und Jugendvorstellungen ist nicht möglich.

Die Wahl-Abonnement-Gutscheine können in allen Landestheater-Spielstätten und in den eigenen Abstecherorten eingelöst werden.

Bei Verlust eines Gutscheines kann kein Duplikat ausgestellt werden.

5. Abonnementverlängerung
Das Abonnement verlängert sich automatisch, wenn es nicht bis zum 30. Juni der jeweiligen Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Änderungswünsche werden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt, wenn sie ebenfalls bis zum 30. Juni schriftlich angemeldet sind. Ein Wechsel der Abonnementarten und Platzänderungen in eine andere Preisgruppe sind während der Spielzeit nicht möglich.

6. Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund während der Vertragslaufzeit besteht nur in Ausnahmefällen bei Vorlage der entsprechenden Nachweise.

7. Mögliche Änderungen
Änderung des Programms, der Aufführungstermine sowie der Besetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Umtausch. Der Anspruch auf abonnierte Plätze entfällt bei baulichen Veränderungen der Bühne bzw. des Zuschauerraumes. In diesem Fall wird ein gleichwertiger Ersatzplatz gestellt. Sofern auf den Besuch einer terminlich geänderten Vorstellung verzichtet wird, ist der Umtausch kostenlos.

8. Anschriftenänderung
Der Abonnent bzw. die Abonnentin ist verpflichtet, Anschriftenänderungen unverzüglich dem Besucherservice mitzuteilen. Bei jedem Schriftwechsel muss die Kundennummer angegeben werden.

9. Änderung der Abonnementbedingungen
Das Landestheater behält sich vor, die Abonnementbedingungen und -preise für die jeweils kommende Spielzeit zu ändern. Diese Änderungen werden allen Abonnenten rechtzeitig vor dem 30. Juni durch die Publikationen des Landestheaters mitgeteilt.

 

VIII. Spielpläne und Anfangszeiten

1. Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten werden vom Landestheater in den von ihm herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen und auf seiner Internetseite bekannt gegeben. Änderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten.

2. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen.

3. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Landestheater keine Gewähr.

 

IX. Beginn / Einlass

1. Das Theater wird in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

2. Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Ebenso kann, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden. Sofern bei bestimmten Vorstellungen zu einem von der künstlerischen Leitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt ein Nacheinlass gewährt werden kann, besteht bei Einlass in den Zuschauerraum kein Anspruch auf den gelösten Kartenplatz. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Ein Anspruch auf Nacheinlass besteht nicht.

3. Für Rollstuhlfahrer*innen stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

 

X. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

1. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen strikt untersagt. Zuwiderhandlungen sind nach dem Urhebergesetz strafbar.

2. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Landestheater eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer/die Eigentümerin wieder ausgehändigt, wenn diese*r der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

 

XI. Hausrecht / Hausordnung

1. Die Theaterleitung und die von ihr beauftragten Personen üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.

2. Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Theaterbesucher*innen belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann das Landestheater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

3. Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

4. Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Landestheaters ist untersagt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens des Landes Schleswig-Holstein in seiner jeweils aktuellen Fassung.

5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Landestheaters ist untersagt. Ebenso ist der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum grundsätzlich nicht gestattet.

6. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist, mit Ausnahme von Begleit- und Blindenhunden, nicht gestattet. Begleit- und Blindenhunde dürfen sich neben geeigneten Plätzen aufhalten, die in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen. Es müssen eine Haftpflichtversicherung und ein Wesenstest für den Hund vorliegen und er muss die VDH-Begleithundeprüfung bestanden haben. Die Mitnahme ist beim Kauf der Eintrittskarte abzustimmen.

7. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals des Landestheaters ist unbedingt Folge zu leisten.

8. Das Betreten der nicht öffentlichen Bereiche, insbesondere des Bühnen- und Personalbereichs, ist den Besuchern nicht erlaubt.

 

XII. Garderobe

1. Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

2. Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haftet das Landestheater nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf maximal EUR 1.500,00 für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Musikinstrumente sowie Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.

3. Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist und nachdem alle übrigen Besucher ihre Garderobenstücke abgeholt haben. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Landestheater einen angemessenen Geldersatz verlangen.

 

XIII. Fundsachen

Gegenstände aller Art, die im Bereich des Theaters gefunden werden, sind beim Abend- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Diese werden im Fundbüro/an der Pforte des Theaters verwahrt.

 

XIV. Haftung / Schadensersatz

1. Das Landestheater übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Landestheater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

2. Schadensersatzansprüche des Besuchers aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Landestheater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

3. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

4. Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierende Schäden haftet nicht das Landestheater, sondern der/die jeweilige Leistungserbringer*in direkt.

 

XV. Datenschutz und Geheimhaltung

Das Landestheater verarbeitet die Daten der Besucher nach den Regeln der europäischen und der deutschen Datenschutzgesetze, d.h. nur soweit und solange
• dies für die Erfüllung eines Vertrages mit ihnen oder zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen, die auf ihre Anfrage erfolgen, erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO). oder
• eine entsprechende Einwilligung in die Verarbeitung erteilt wurde (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). oder
• die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Landestheaters oder Dritten erforderlich ist, z. B. in folgenden Fällen: Geltendmachung von Ansprüchen, Verteidigung bei Rechtstreitigkeiten; Erkennung und Beseitigung von Missbrauch; Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, Gewährleistung des sicheren IT-Betriebs des Landestheaters (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). oder
• dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben, z.B. Aufbewahrung von Unterlagen für handels- und steuerrechtliche Zwecke (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) erforderlich ist.

Der Datenschutzbeauftragte, Herr Maik Preißler, ist erreichbar unter datenschutz@sh-landestheater.de.

Aufgrund der Erhebung personenbezogener Daten haben die Besucher das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus können sie sich mit einer Beschwerde an das ULD, in der Holstenstraße 98, 24103 Kiel, Tel.: 0431/ 988-1200 oder unter mail@datenschutzzentrum.de wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung der Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden.

 

XVI. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel

1. Es gilt deutsches Recht.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Landestheater und Besucher aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Rendsburg, sofern der Besucher Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.

 

XVII. Inkrafttreten

Diese AGB treten nach Bekanntgabe ab dem 01.08.2020 in Kraft und ersetzen die bisher geltenden Bestimmungen.

Rendsburg, im August 2020
Die Geschäftsführung